Um möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können, stellt der Einbau eines Treppenlifts eine lohnende Investition in die Zukunft dar. Im Rahmen der Barrierereduzierung oder von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bieten diverse Träger und Institutionen Förderungen für Treppenlifte an. So lassen sich die Treppenlift-Kosten um einen großen Teil senken – und Sie werden finanziell entlastet.
Auf dieser Seite haben wir für Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Sitzlifte und Plattformlifte zusammengestellt.
Sie haben Fragen zu möglichen Förderungen, um die Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts zu senken? Als erfahrener Treppenlift-Anbieter unterstützen wir Sie von der individuellen Beratung bis hin zum Einbau Ihrer gewünschten Liftlösung – und darüber hinaus.
Ausführliche Beratung zu Förderungen für Treppenlifte
Unsere Abteilung Kostenträger unterstützt Sie gerne bei der Beantragung, Bearbeitung und Einreichung Ihrer Förderanträge
Individuelle Möglichkeiten zur Finanzierung für Ihr gewünschtes Treppenlift-Modell
Wenn Sie in Österreich leben und eine bauliche Veränderung benötigen, um Barrierefreiheit durch einen Treppenlift zu schaffen, ist das Sozialministeriumservice die zuständige Stelle für Ihre Anliegen. Hier können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Dabei wird jeder Antrag individuell geprüft. Das bedeutet, dass es keine festen Kriterien gibt und auch keine genauen Summen im Voraus angegeben werden können. Für gewöhnlich sind eine Pflegestufe 3 oder ein Behindertenpass mit mindestens 50 % sowie der Hauptwohnsitz in Österreich entscheidende Faktoren. Auch Ihr Einkommen spielt eine Rolle bei der Entscheidung. In bestimmten Fällen wird Ihr Antrag vom Sozialministeriumservice automatisch an weitere Förderstellen weitergeleitet, um die Chance auf eine höhere Fördersumme zu erhöhen.
Erfahrungsgemäß gibt es in Österreich Förderungen zwischen 600 und 6000 Euro. Das hängt ganz von der individuellen Situation und den Gegebenheiten ab. Wir unterstützen bei der Antragstellung, Einreichung und dem weiteren Schriftverkehr und sind für Sie da. Lifta hat jedoch keinen Einfluss auf die Fördersumme.
Dank regionaler Förderprogramme profitieren Sie auch auf Länderebene von Förderungen für Treppenlifte. Mögliche Anlaufstellen sind zum Beispiel die MA50 der Stadt Wien (Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten), die Bezirkshauptmannschaft oder Behindertenverbände. All diese Stellen zielen in erster Linie darauf ab, das Wohnumfeld für Menschen mit Behinderungen oder für ältere Personen barrierefreier zu gestalten. In diesem Rahmen werden die Kosten von Sitzliften oder Plattformliften unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.
Wichtig bei regionalen Förderungen ist jedoch, dass nicht alle Bundesländer gleichermaßen die Anschaffung eines Lifts zur Überwindung von Treppen fördern.
Möchten Sie wissen, ob Ihr Bundesland den Kauf eines Sitzlifts fördert, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne umfassend, unverbindlich und kostenlos zu allen Fördermöglichkeiten in Ihrem Einzugsgebiet.
Können Sie die Treppen in Ihrem Wohnumfeld nach einem Arbeitsunfall nicht mehr selbstständig überwinden und benötigen den Lift zur dauerhaften Barrierereduzierung in Ihrem Zuhause, dann ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) der richtige Ansprechpartner. Diese fördert den Kauf und Einbau des Treppenlifts nach Unfallgeschehen.
Die AUVA kommt nach einem Arbeitsunfall zum Betroffenen nach Hause und entscheidet, ob dieser einen Treppenlift braucht. Wenn das der Fall ist, werden sämtliche Kosten des Treppenlifts und dessen Einbau übernommen.
Je nach Institution oder Träger gelten unterschiedliche Fristen für Treppenlift-Förderungen, die Sie bei der Antragstellung berücksichtigen müssen. Die Fristen sind sehr individuell, bei den meisten Förderstellen muss jedoch bereits vor dem Kauf ein Antrag gestellt werden. Ihr Lifta Fachberater informiert Sie gerne über Fördermöglichkeiten und unterstützt Sie von der Antragstellung bis zum eingebauten Treppenlift.
Ja, je nach Förderprogramm oder -maßnahme gelten unterschiedliche Voraussetzungen, die Sie zur Bewilligung eines Zuschusses erfüllen müssen. Ausschlaggebende Faktoren sind beispielsweise Pflegestufe 3 oder ein Behindertenpass mit mindestens 50 % sowie der Hauptwohnsitz in Österreich. Auch Ihr Einkommen spielt bei der Entscheidung eine Rolle.
Ja, auch für gebrauchte Treppenlifte, beispielsweise von Der Treppenlift, sind Förderungen möglich, sofern die Liftanlagen die entsprechenden Voraussetzungen und erforderlichen Standards der jeweiligen Zuschussgeber erfüllen. Das Sozialministeriumservice zum Beispiel fördert die Anschaffung eines gebrauchten Lifts und macht hier keinen Unterschied zu einem neuen. Wichtig, um einen gebrauchten Treppenlift bezuschussen zu lassen, ist immer, dass dieser die gleichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards wie ein neuer Lift erfüllt. Das Sozialministeriumservice.
Damit Sie einen Antrag einreichen können, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag ihres bevorzugten Treppenlift-Modells. Diese Kosten können in einem persönlichen Beratungstermin evaluiert werden und hängen von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Treppenlänge, dem Treppenverlauf und ihren persönlichen Bedürfnissen. Wir informieren Sie über Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung und Einreichung sowie der weitere Abwicklung bis zum eingebauten Lift.